Tobias Drexler
Umweltschaden

Umweltschaden-Haft­pflicht

Umweltschaden-Haftpflicht

Trotz aller Vorsicht: Wenn Ihre Firma unbeabsichtigt die Umwelt schädigt, tragen Sie die Verantwortung für sofortige Abhilfe. So sieht es der Gesetzgeber. Denn das Umwelthaftungsgesetz sieht eine generelle verschuldensunabhängige Haftung für Gewerbetreibende vor. Die Schadenbeseitigungskosten können Ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die Umweltschaden-Haft­pflicht bietet Ihnen umfassenden Schutz vor finanziellen Risiken.

Sie leistet für Haft­pflichtansprüche aufgrund von Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Umwelteinwirkungen auf die Umweltmedien Boden, Wasser und Luft entstehen.

Überlassen Sie Ihre betriebliche Existenz nicht glücklichen Umständen. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.


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